Kaufkraft

Haben Sie die Kaufkraft im Blick?

Vermögen definiert sich nicht durch die Zahlen auf einem Kontoauszug. Vermögen ist vielmehr das, was später übrig bleibt. Damit das möglichst viel ist, beobachten wir die Kaufkraftentwicklung.

Vermögen ist die gespeicherte heutige Kaufkraft. Diese Kaufkraft erhalten Sie über das Geld mit Ihrem Gehalt, Ihrem Lohn, Ihren Einkünften – sie ist der Gegenwert für Ihre Arbeit. Und dieser Gegenwert sollte morgen genauso viel wert sein, wie heute.

Mehr Vermögen durch zuverlässigen Kaufkrafterhalt

Geld ist ein Tauschmittel, welches uns den Warentausch vereinfacht. Es ist geprägte Freiheit. Doch es gibt einen Systemfehler im Geld. Geld besitzt keinen inneren Wert, sondern wird bewertet. Und Geld speichert die Kaufkraft leider nicht zuverlässig.

Einkommen und Preise sind in permanenter Bewegung. Die Preise für Lebensmittel, Energie, Wohnen, Konsum und auch für Anlagegüter verändern sich. Vor 40 Jahren kostete ein voller Einkaufswagen noch umgerechnet fünfzig Euro. Heute kostet die gleiche Menge Waren 180 Euro und mehr.

Wer also sein Papiergeld unter das Kopfkissen legt, sollte damit rechnen, dass es dafür in 10 oder 20 Jahren nur noch viel weniger zu kaufen gibt.

Die Preise entwickeln sich - halten Sie Schritt?

Ein Mittelklasseauto kostete 1950 etwa 2.000 Euro.

Ein Einfamilienhaus kostete 1950 etwa 15.000 Euro.

Eine Unze Feingold kostete 1950 etwa 35 USD.

Ein Mittelklasseauto kostet 2021 etwa 30.000 Euro.

Ein Einfamilienhaus kostet 2021 etwa 500.000 Euro.

Eine Unze Feingold kostet 2021 etwa 1.900 USD.

Inflation: 100 DM von 1950 (51,13 Euro) haben offiziell bis 2020 satte 81,44 Prozent an Kaufkraft eingebüßt!

Einkauf für 40 DM im Jahr 1960

Einkauf für 40 DM im Jahr 1980

Einkauf für 20 Euro im Jahr 2000

Der Kaufkraftschwund erfolgt heimlich und schleichend, außerhalb der Wahrnehmung. Die Zahlen auf Kontoauszügen bleiben gleich, aber das Vermögen nimmt schleichend ab. Reden wir darüber, tun Sie etwas dagegen. Schützen Sie Ihr Vermögen gegen diese schleichende Entwertung!

In eigener Sache

In der Anlage- und Finanzierungsberatung bin ich nicht neutral. Nein, ich bin parteiisch – für Sie! Der Erfolg meiner Mandanten*innen ist für mich das höchste Gut.

Das bedeutet, dass ich allein in Ihrem Auftrag tätig werde und mich für Ihre Ziele stark mache. Ihre finanzielle Situation behandle ich mit der gleichen Sorgfalt und Hingabe, als wäre es meine eigene.

Als Maklerin nach § 93 HGB stehe ich auch von Gesetzes wegen auf Ihrer Seite.

Das HGB (Handelsgesetzbuch) sagt dazu in § 93:

(1) Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
 
(2) Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung.
 
(3) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
 
Darauf haben Sie mein Wort!